Sichere Dir Deinen Neukunden-Bonus.
PROPVEST zahlt allen neuen Kunden der Exporo Gruppe, die im unten angegebenen Aktionszeitraum erstmalig entweder in das Produkt „PROPVEST ImmobilienSparplan“ mindestens 50,- € mtl. oder in das Produkt „PROPVEST Select“ mindestens 500,- € anlegen, einen Neukunden-Bonus von 100,- €.
Kunden, die erstmalig in beide genannten Produkte gleichzeitig die o. g. Mindestsummen anlegen, erhalten einen Neukunden-Bonus von 200,- €.
Der Neukunden Bonus wird auf das Guthaben des Kunden gutgeschrieben und kann für den PROPVEST Immobilien-Sparplan oder PROPVEST Select eingesetzt werden.
Mit PROPVEST Select können Anleger sich selbst die Immobilien aussuchen, in die sie investieren möchten.
Mit dem PROPVEST Immobilien-Sparplan, den Anleger nach ihren Wünschen einrichten, werden automatisiert Immobilienanteile für das Portfolio erworben.
1. Bei PROPVEST registrieren / anmelden
2. Einen Immobilien-Sparplan von mindestens 50 € anlegen und/oder
3. Mindestens 500 € in PROPVEST Select anlegen
25 € des Bonus werden sofort nach Zeichnung eines PROPVEST Immobilien-Sparplans gutgeschrieben. Der restliche Bonus wird frühestens am 15.01.2022 und spätestens am 31.01.2022 gutgeschrieben.
Dieses Angebot ist freibleibend. Der Neukunden-Bonus Dezember ist nicht mit anderen Boni oder Gutscheinen der Exporo Gruppe kombinierbar. Für den Fall, dass Du bei PROPVEST einen gültigen Aktionscode einer anderen Aktion angibst, findet dieser Bonus keine Anwendung. Die Mitarbeiter der Exporo Gruppe sind von der Aktion ausgeschlossen. Diese Aktion und die Teilnahmebedingungen sind nur für Neukunden mit Wohnsitz in Deutschland gültig, die sich erstmalig auf der Plattform PROPVEST registrieren und einen Immobilien-Sparplan anlegen und/oder in PROPVEST Select anlegen und bisher nicht Kunde der Exporo Gruppe waren. Für die Versteuerung der Zahlung ist der Anleger selbst verantwortlich. Im Zweifel wird die Rücksprache mit einem steuerlichen Berater empfohlen. Soweit wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet sein sollten, Steuern auf den Bonus für den Anleger abzuführen, werden wir alle gesetzlichen Verpflichtungen einhalten.
Details zu diesem Startguthaben:
Stand: 01.12.2021
Investitionsangebot: PROPVEST Select und PROPVEST Immobilien-Sparplan
Höhe: maximal 200,00 Euro
Gültigkeitszeitraum: 01.12.2021 - 31.12.2021
Mindestanlagebetrag (PROPVEST Immobilien-Sparplan): 50,00 Euro und/oder
Mindestanlagebetrag (PROPVEST Select): 500,00 Euro
Anbieter: EPH Investment GmbH
PROPVEST ist eine Plattform der EPH Investment GmbH. Die EPH Investment GmbH ist Teil der Exporo Gruppe.
Die Exporo Investment GmbH mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg (nachfolgend auch „Exporo“ genannt) betreibt die Emissionsplattform „www.exporo.de/investment“ (nachfolgend auch die “Plattform” genannt). Die Plattform ermöglicht Besuchern von Immobilienunternehmen zur Verfügung gestellte Informationen über Immobilienprojekte und Finanzierungsverträge abzurufen und nach einer Registrierung als Nutzer mit den Immobilienunternehmen den Abschluss eines Finanzierungsvertrages zu vereinbaren.
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:
Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform gemäß diesen AGB über die Nutzung der Plattform zustande („Plattformnutzungsvertrag“).
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen (Geldwäschegesetz bzw. Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) schließen der Nutzer und Exporo gemäß diesen AGB einen Vertrag über die Vermittlung von Wertpapieren und Vermögensanlagen/Geldanlagen („Vermittlungsvertrag“). Erst mit erfolgreichem Abschluss des Identifizierungsverfahrens und Abschluss des Vermittlungsvertrages kann der Nutzer Exporo beauftragen, in seinem Namen und auf seine Rechnung ein bestimmtes Wertpapier oder eine bestimmte Vermögensanlage/Geldanlage zu erwerben.
Mit der Erteilung des ersten Auftrages für den Erwerb eines Wertpapieres beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein Wertpapierdepot bei der Baader Bank Aktiengesellschaft („Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot“) zu eröffnen. Im Falle eines Erwerbs eines elektronischen Wertpapiers in Form von tokenbasierten Schuldverschreibungen beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, auf seinen Namen und auf seine Rechnung ein digitales Schließfach zu eröffnen („Vermittlungsvertrag digitales Schließfach“), um es dem Nutzer zu ermöglichen, diese elektronischen Wertpapiere zu verwahren und zu transferieren. Der Nutzer stimmt zu, dass Exporo im Namen des Nutzers ein digitales Schließfach bei Tokn GmbH, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin eröffnen wird. Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern der Plattform richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen dieser AGB.
Das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und Besuchern der Plattform wird ebenfalls ausschließlich durch die folgenden Bestimmungen dieser AGB geregelt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter des digitalen Schließfachs und den Nutzern richtet sich hingegen nach den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen des Anbieters des digitalen Schließfachs, die nicht Gegenstand der vorliegenden AGB ist.
Für die weiterführende Nutzung der Plattform müssen sich Besucher der Plattform unter wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zur Person als Nutzer registrieren. Natürlichen Personen ist die Registrierung nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen dürfen nur durch ihre vertretungsberechtigen Personen registriert werden. Die Registrierung erfolgt zwingend mit Klarnamen und unter vollständiger Angabe der Adresse. Mehrfachregistrierungen sind nicht gestattet. Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Exporo kann im freien Ermessen die Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern sowie unter Beachtung von Ziff. 8 der AGB den Plattformnutzungsvertrag kündigen.
Im Rahmen der Registrierung kann Exporo Nutzern der Plattform die Möglichkeit einräumen, zusätzlich einen Benutzernamen zu wählen, mit dem auf der Plattform sichtbar mit anderen Nutzern der Plattform kommuniziert werden kann. Den Nutzern steht es dann frei, einen solchen Benutzernamen zu wählen. Die Plattform ist nicht verpflichtet, eine solche Möglichkeit einzuräumen. Bereits vergebene Benutzernamen können nicht erneut vergeben werden. Für die unter einem Benutzernamen getätigten Äußerungen ist einzig der Nutzer und nicht Exporo als Betreiber der Plattform verantwortlich.
Nach der Registrierung auf der Plattform wird durch Exporo eine Bestätigungsemail an die durch den Nutzer hinterlegte Email-Adresse versandt. Erst durch die Bestätigung des Aktivierungslinks in der E-Mail wird die Registrierung beendet und der Plattformnutzungsvertrag abgeschlossen.
Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und kann zum Ausschluss von der Plattform führen. Exporo behält sich vor, Registrierungen, die mit Einmal-Emailadressen (sog. „Wegwerf-Emailadressen“) erstellt wurden sowie Registrierungen, die innerhalb von vier Monaten nach der Erstellung nicht aktiviert wurden, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
Nutzer der Plattform sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Registrierung die im Rahmen der Registrierung getätigten Angaben stets aktuell zu halten. 6. Nutzer der Plattform wählen bei der Registrierung ein Passwort für den registrierten Account. Nutzer der Plattform sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieses Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird. Jeder Nutzer der Plattform trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden. Nutzer der Plattform sind verpflichtet, Exporo jede Kenntnisnahme Dritter von ihrem Passwort und jede missbräuchliche Benutzung ihres Accounts unverzüglich mitzuteilen.
Nutzer der Plattform haben die Möglichkeit, Exporo zu beauftragen, auf der Plattform von Immobilienunternehmen eingestellte Angebote zum Abschluss von Finanzierungsverträgen im Namen und auf Rechnung des Nutzers abzuschließen und Exporo eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Zugang der jeweiligen Annahme durch das Immobilienunternehmen bzw. den Treuhänder, jeweils unter Einschaltung von Exporo als Erklärungsboten.
Exporo weist darauf hin, dass durch Exporo lediglich die gesetzlich (§ 63 WpHG bzw. §§ 47ff WAG 2018, jeweils soweit anwendbar) zwingend vorgeschriebene Angemessenheitsprüfung vorgenommen wird. Hierbei werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Nutzers in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten abgefragt, um zu prüfen, ob der Nutzer die Risiken im Zusammenhang mit den Finanzierungsverträgen angemessen beurteilen kann. Sollte Exporo für eine solche Prüfung vom Nutzer nicht ausreichend Informationen erhalten, kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Exporo wird den Nutzer hierauf hinweisen. Der Nutzer kann sich dennoch entscheiden, Exporo mit dem Abschluss von Finanzierungsverträgen zu beauftragen. Gleiches gilt für Fälle, in denen Exporo der Ansicht ist, der Nutzer kann die Risiken aus den Finanzierungsverträgen nicht angemessen beurteilen. Auch hier wird Exporo den Nutzer entsprechend informieren. Der Nutzer kann sich dennoch entscheiden, Exporo mit dem Abschluss von Finanzierungsverträgen zu beauftragen.
Aufträge von Nutzern werden in Übereinstimmung des Produktrisikos mit der Kundenklassifizierung und der Zielmarktbestimmung des jeweiligen Produktes ausgeführt, soweit der Auftrag angemessen ist; andernfalls wird der Nutzer auf die fehlende Angemessenheit hingewiesen.
Nutzer, die über die Plattform Finanzierungsverträge abschließen wollen, müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, Luxemburg oder in Österreich haben und dürfen die Plattform nur auf eigene Rechnung nutzen. Die Registrierung ist höchstpersönlich und darf nicht übertragen werden.
Nutzer der Plattform werden vor Abschluss des Vermittlungsvertrages von Exporo grundsätzlich als „Kleinanleger“/„Privatkunden“ klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Nutzers von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen.
Eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ ist durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Nutzer und Exporo möglich, wenn und soweit der Nutzer dies beantragt und er gegenüber Exporo die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ schriftlich nachweist. Eine Rückstufung auf „Privatkunde“ ist durch schriftliche Vereinbarung zwischen Nutzer und Exporo möglich, soweit der Nutzer dies gegenüber Exporo schriftlich verlangt.
Die Klassifizierung als „Privatkunde“ führt dazu, dass der Nutzer das höchste gesetzliche Schutzniveau in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung genießt. Eine Umqualifzierung kann nachteilige Auswirkungen für den Nutzer in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten von Exporo gegenüber dem Nutzer vor Auftragsdurchführung haben.
Im Falle des Abschlusses von Finanzierungsverträgen erhält Exporo von dem jeweiligen Immobilienunternehmen eine Provision. Die genaue Höhe der Provision wird Exporo dem Nutzer mitteilen, sobald diese feststeht. Exporo nutzt diese Provisionen dazu, die Qualität der Dienstleistungen zu Gunsten der Nutzer zu verbessern. Für Nutzer ist die Vermittlung des Abschlusses der Finanzierungsverträge durch Exporo kostenfrei.
Zahlungen im Rahmen der Finanzierungsverträge werden ausschließlich unter Zwischenschaltung eines externen Zahlungsdienstleisters abgewickelt. Exporo nimmt selbst keine Zahlungen entgegen und/oder vor.
Mit der erstmaligen Beauftragung von Exporo zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages in Form einer Anleihe beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, in seinem Namen und auf seine Rechnung ein Wertpapierdepot bei der Baader Bank Aktiengesellschaft, Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim zu eröffnen. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Zugang der Annahme durch die Baader Bank Aktiengesellschaft unter Einschaltung von Exporo als Erklärungsboten.
Exporo ist zu diesem Zweck berechtigt und verpflichtet, alle notwendigen Angaben und Unterlagen der Depoteröffnung an die Baader Bank Aktiengesellschaft weiterzuleiten.
Für die Vermittlung des Wertpapierdepots erhält Exporo keine Provision von der Baader Bank Aktiengesellschaft. Die Kosten für das Führen des Depots einschließlich der Kosten für den Handel mit Wertpapieren werden von Exporo für den Nutzer getragen.
Mit der erstmaligen Beauftragung von Exporo zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages in Form einer tokenbasierten Schuldverschreibung beauftragt der Nutzer Exporo zugleich, in seinem Namen und auf seine Rechnung ein digitales Schließfach bei der Tokn GmbH, Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin zu eröffnen. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Zugang der Annahme durch die Tokn GmbH unter Einschaltung von Exporo als Erklärungsboten.
Exporo ist zu diesem Zweck berechtigt und verpflichtet, alle notwendigen Angaben und Unterlagen der Eröffnung des digitalen Schließfachs an die Tokn GmbH weiterzuleiten.
Für die Vermittlung des digitalen Schließfachs erhält Exporo keine Provision von der Tokn GmbH. Die Kosten für das Führen des digitalen Schließfachs einschließlich der Kosten für den Transfer mit elektronischen Wertpapieren, die von Exporo vermittelt werden, werden von Exporo für den Nutzer getragen.
Exporo ermöglicht es Besuchern, von Immobilienunternehmen zur Verfügung gestellte Informationen über Immobilienprojekte und Finanzierungsverträge abzurufen. Es obliegt einzig den einzelnen Immobilienunternehmen, die für die Nutzer relevanten Informationen für deren Entscheidung über den Abschluss der Finanzierungsverträge auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird durch Exporo nicht geprüft, ob und inwieweit der Abschluss von Finanzierungsverträgen betreffend das jeweilige Immobilienprojekt für den einzelnen Nutzer wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Einschätzung trifft jeder Nutzer unabhängig und eigenverantwortlich. Der Nutzer wird ausdrücklich auf die in den jeweiligen Angebotsunterlagen und Prospekten zu den Angeboten der Immobilienunternehmen enthaltenen Risikohinweise hingewiesen. Der Nutzer sollte Exporo nur dann mit dem Abschluss von Finanzierungsverträgen beauftragen, wenn er die Risikohinweise vollständig gelesen und verstanden hat.
Exporo weist darauf hin, dass durch Exporo keine Bonitätsprüfung der Immobilienunternehmen erfolgt und hinsichtlich der von den Immobilienunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen über Immobilienprojekte und Finanzierungsverträge nur eine Prüfung auf Plausibilität und Schlüssigkeit des Gesamtbildes stattfindet.
Im Rahmen der Plausibilität- und Schlüssigkeitsprüfung bewertet Exporo Immobilienprojekte und vergibt eine Exporo-Klasse. Diese Klassifizierung geschieht ausschließlich zu eigenen Zwecken sowie im eigenen Interesse und ohne Schutzwirkung für Dritte. Eine Haftung für die Exporo-Klasse ist ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen über die Immobilienprojekte und Finanzierungsverträge – auch während der Laufzeit der Finanzierungsverträge – ist alleine das Immobilienunternehmen verantwortlich. Dies gilt ungeachtet der von Exporo erfolgten Plausibilitäts- und Schlüssigkeitsprüfung gemäß dem vorstehenden Absatz 2.
Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform durch Exporo und die Möglichkeit des Vertragsschlusses über die Plattform stellen keine Empfehlung oder Anlageberatung dar. Exporo prüft nicht, ob die von den Immobilienunternehmen angebotenen Finanzierungsverträge den Anlagezielen der Nutzer entspricht. Eine dahingehende Geeignetheitsprüfung findet nicht statt. Exporo erbringt ausschließlich eine Vermittlung.
Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform durch Exporo und die Möglichkeit des Vertragsschlusses über die Plattform stellen auch keine Rechts- oder Steuerberatung durch Exporo dar. Nutzern wird vor Abschluss von Finanzierungsverträgen dringend geraten, sich in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht, insbesondere von einem Rechtsanwalt und Steuerberater, beraten zu lassen.
Die Nutzung der Plattform ist für Besucher und Nutzer unentgeltlich. 8. Jegliche Art von Kommentaren, Informationen und Dokumenten im Rahmen der Plattform bzw. der dazugehörigen Blogs, die gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig unangemessen sind, insbesondere rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalts, sind nicht gestattet. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers der Plattform, zur Löschung der betroffenen Beiträge und/oder zum sofortigen Ausschluss des Nutzers der Plattform von der weiteren Nutzung der Plattform führen.
Soweit Exporo auf der Plattform Links zu Webseiten Dritter mit fremden Inhalten anbietet, wurden diese fremden Inhalte bei der erstmaligen Verlinkung daraufhin überprüft, ob durch sie eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Inhalte im Nachhinein von den jeweiligen Anbietern verändert werden. Exporo überprüft die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Nutzern der Plattform wird empfohlen, sich auf den weitergeleiteten/gelinkten Seiten über die geltenden AGB sowie die Datenschutzerklärung und Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter zu informieren.
Bei Anzeichen einer missbräuchlichen Verwendung der Plattform, insbesondere bei über die Plattform erfolgten Vertragsabschlüssen ohne Erfüllung der sich aus den betreffenden Finanzierungsverträgen ergebenden Zahlungsverpflichtungen, behält sich Exporo das Recht vor, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Exporo hat das Recht, die auf der Plattform den Nutzern angebotenen Leistungen jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder bei Exporo oder den Nutzern der Plattform erhebliche steuerliche Nachteile verursachen oder unter erheblichen rechtlichen Mängeln leiden. Eine diesbezügliche Pflicht seitens Exporo besteht jedoch nicht. Die Nutzer der Plattform werden rechtzeitig vor einer Leistungsänderung per Email oder auf der Homepage informiert.
Exporo weist darauf hin, dass Exporo keine Dienstleistungen im Hinblick auf die Verwahrung und den Transfer der elektronischen Wertpapiere übernimmt. Dienstleistungen, die die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Tokens oder anderen Kryptowerten oder den kryptografischen Schlüsseln betreffen, übernimmt der Anbieter des digitalen Schließfachs.
Exporo haftet den Besuchern und Nutzern unbeschränkt für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit (Personenschaden) und für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten aus dem Plattformnutzungsvertrag, dem Vermittlungsvertrag, dem Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot und dem Vermittlungsvertrag digitales Schließfach.
Darüber hinaus haftet Exporo bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformnutzungsvertrages, des Vermittlungsvertrags, des Vermittlungsvertrags Wertpapierdepot und des Vermittlungsvertrags digitales Schließfach überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Exporo auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Exporo sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Exporo.
Für die Wirksamkeit der abgeschlossenen Finanzierungsverträge sowie für den wirtschaftlichen Erfolg der Finanzierung, den Ausfall von Zahlungen und das Risiko der Insolvenz der Vertragsparteien der Finanzierungsverträge haftet Exporo nicht.
Für die auf der Plattform von Immobilienunternehmen gemachten Angaben und Informationen, insbesondere über Immobilienprojekte sowie Finanzierungsverträge, übernimmt Exporo keinerlei Gewähr (siehe hierzu auch Ziff. 6).
Die Registrierung auf der Plattform erfolgt auf unbegrenzte Zeit und kann von Exporo und dem registrierten Nutzer der Plattform grundsätzlich mit einer Frist von fünf (5) Werktagen beendet werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Email, Fax, Brief); der registrierte Nutzer der Plattform kann seine Registrierung zum Beispiel per Email an info@exporo.de beenden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Etwaige mit einem Immobilienunternehmen bestehende Finanzierungsverträge bleiben von einer Kündigung unberührt.
Exporo strebt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform an. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit kann Besuchern und Nutzern der Plattform jedoch aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Insbesondere Wartung, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereiches von Exporo können zur vorübergehenden Einstellung der angebotenen Leistungen und der Erreichbarkeit der Plattform führen. Für technische Schwierigkeiten der Besucher und Nutzer der Plattform oder von Dritten übernimmt Exporo keine Haftung. Exporo behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Systeme von Exporo, zur Durchführung technischer Maßnahmen oder aus anderem wichtigen Grund erforderlich ist.
Exporo zeichnet aufgrund einer gesetzlichen Pflicht Telefongespräche und elektronische Kommunikation (z.B. E-Mail, Chat, Videotelefonie, Messenger- Dienst) im Zusammenhang mit der Anbahnung/Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen der Besucher und Nutzer auf Ton- oder Datenträgern auf und bewahrt diese Aufzeichnungen auf. Dies gilt unabhängig davon, ob diese mit dienstlichen oder mit privaten Telefonen der Mitarbeiter geführt werden. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation mit den Kunden wird über einen Zeitraum von fünf Jahren – sofern seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der Finanzmarktaufsicht gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung stehen und wird den Besuchern und Nutzern auf deren Verlangen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Exporo ist zudem berechtigt, auch Telefongespräche im Zusammenhang mit der Durchführung der Kundenbeziehung, die keinen Auftragsbezug haben, auf Tonoder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Telefongespräche über Beschwerden. Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken.
Vor Beginn der Aufzeichnung von Telefongesprächen wird Exporo den Besucher und Nutzer über die Zwecke der Aufzeichnung informieren und um die Abgabe seiner Einwilligung bitten, es sei denn, der Nutzer hat Exporo bereits seine generelle Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen erteilt. Exporo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden.
Die im Rahmen der Registrierung erfolgte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der persönlichen Daten dient zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen und der gesetzlichen Verpflichtungen von Exporo. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen unter Datenschutz, abrufbar unter www.exporo.de/investment/datenschutz.
Nutzer der Plattform haben die Inhalte der geschlossenen Finanzierungsverträge vertraulich zu behandeln. Informationen über Immobilienunternehmen und Immobilienprojekte sind nur für die mit der Plattform verfolgten und in diesen AGB genannten Zielen zu nutzen.
Exporo verwaltet die von Benutzern und Nutzern bereitgestellten Daten nicht selbst. Hiermit ist die Exporo AG beauftragt. Exporo schließt für diesen Zweck – sofern gesetzlich notwendig – die entsprechenden Vereinbarungen über die Datenverarbeitung ab.
Zum Zwecke der Eröffnung a) des Wertpapierdepots werden die personenbezogenen Daten der Nutzer an die Baader Bank Aktiengesellschaft weitergeleitet. b) eines digitalen Schließfaches werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die Tokn GmbH (Kleine Präsidentenstraße 1, 10178 Berlin) weitergeleitet. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung von Daten an die A&O Fischer GmbH & Co. (Maybachstraße 9, 21423 Winsen) zur einmaligen Versendung eines Passwortes für ein digitales Schließfach per Post.
Exporo stellt die Daten eines Benutzers/Nutzers anderen Besuchern/Nutzern nur zur Verfügung, soweit ein Einverständnis des Benutzers/Nutzers der Plattform vorliegt und die Daten nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die AGB verstoßen. Exporo behält sich vor, die Daten und/oder Informationen und Dokumente von Benutzern/Nutzern der Plattform stichprobenartig zu prüfen.
Zum Zwecke der Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge (soweit anwendbar) erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass Exporo und die Immobilienunternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuermerkmale des Nutzers abfragen, damit ggf. die Kirchensteuer für den Nutzer abgeführt werden kann. Einer Herausgabe seiner Daten kann der Nutzer durch die Erteilung eines Sperrvermerkes beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Ein Sperrvermerk bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf/Rücktritt bestehen.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufs-/Rücktrittsrecht zu, das sich sowohl auf den Plattformnutzungsvertrag, den Vermittlungsvertrag, den Vermittlungsvertrag Wertpapierdepot als auch den Vermittlungsvertrag digitales Schließfach bezieht. Diese Verträge können jeder für sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen von Verbrauchern widerrufen bzw. davon zurückgetreten werden. Besucher und Nutzer der Plattform erklären sich damit einverstanden, dass Exporo bereits vor Ende der Widerrufsfrist/Rücktrittsfrist mit ihren Leistungen aus den genannten Verträgen beginnt und diese auch vollständig erbringt.
Widerrufsbelehrung nach deutschem Recht
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Exporo Investment GmbH, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 - 228 686 99 9
E-Mail: investment@exporo.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Rücktrittsbelehrung nach österreichischem RechtRücktrittsrecht
Sie können von Ihrem Vertragsantrag, ihrer Vertragserklärung oder dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns eine eindeutige Rücktrittserklärung (z.B. einen per Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) zukommen lassen, in der Sie uns Ihren Entschluss, dass Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, mitteilen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. erst mit jenem späteren Tag, an dem Sie die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen (einschließlich einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift von Exporo, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält) erhalten. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn Sie Ihre Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:
Exporo Investment GmbH, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg
E-Mail: investment@exporo.com
Fax: +49 40 / 228 686 99 – 9
Rücktrittsfolgen
Treten Sie innerhalb der obigen Frist wirksam vom Vertrag zurück, so gilt dieser ab dem Tag an dem Ihre Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes bei Exporo eingelangt ist, automatisch als beendet. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Rücktritt erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Rücktritt dennoch erfüllen müssen. Ihr Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Rücktrittsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Rücktrittserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Rücktrittsbelehrung.
Exporo behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten AGB erhalten Nutzer der Plattform per E-Mail spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird Exporo auch auf der Plattform selbst hinweisen. Widersprechen registrierte Nutzer der Plattform der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. Exporo wird registrierte Nutzer der Plattform in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.
Diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Exporo und den Nutzern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehaltlich anderer gesetzlich zwingender Bestimmungen (beispielsweise für Verbraucher) wird als Gerichtsstand der Sitz von Exporo vereinbart.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, mit der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung der AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.